Die Tierhalterhaftpflichtversicherung – kompliziertes Konstrukt mit vielen Sonderregeln

Hund verursacht einen Verkehrsunfall
Hund verursacht einen Verkehrsunfall | Foto: Corepics / depositphotos.com

Als Besitzer eines Haustiers gibt es viele Dinge zu beachten. An erster Stelle steht natürlich das Wohl des Tieres. Aber auch gesetzliche Vorschriften und die rechtliche Absicherung sind wichtig, vor allem für den Halter. Gerade frischgebackene Haustierbesitzer verlieren schnell den Überblick oder haben nur Augen für den neuen, niedlichen Mitbewohner. Wer jedoch bestimmte Punkte vergisst, der läuft Gefahr, teure Konsequenzen tragen zu müssen. Einer dieser Punkte betrifft die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Zunächst einmal ist die Tierhalterhaftpflicht eine Versicherung für Privatpersonen. Wer gewerbliches Nutzvieh hält, der kann andere Versicherungen in Anspruch nehmen. Dies betrifft beispielsweise Kühe oder Pferde. Private Halter von Tieren hingegen greifen auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung zurück.

Hinzu kommt, dass nicht jede Tierart eine solche Versicherung benötigt. Viele Haustiere sind von der normalen Haftpflichtversicherung, die normalerweise jeder Bürger hat, abgedeckt. Hierunter fallen beispielsweise Mäuse, Fische im Aquarium und auch Katzen. Für bestimmte Tierarten greift die persönliche Haftpflichtversicherung wiederum nicht. Hierzu gehören vor allem Hunde und auch Pferde, die privat gehalten werden.

Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Antwort ist: Jein. In bestimmten Konstellationen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um eine freiwillige Versicherung. Zu bedenken ist jedoch, dass unter ungünstigen Umständen ein Haustier enorm hohe Schäden anrichten kann. Wenn ein Hund beispielsweise einen schweren Verkehrsunfall verursacht, steht der Halter in der Haftung. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung würde in diesem Fall einspringen. Ist diese nicht vorhanden, muss der Halter des Hundes für alle Schäden und Folgekosten wie Arztbehandlungen aufkommen. Diese Kosten erreichen schnell astronomische Höhen, die einen Privathaushalt in den Ruin treiben können. Aus diesem Grund ist es in fast allen Situationen sinnvoll, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Ähnlich sieht es bei dem Versicherungsschutz für Katzen aus. Zwar greift die private Haftpflicht bei vielen Schäden, die durch Katzen verursacht werden, jedoch nicht bei allen. Die Definition in der privaten Haftpflicht ist, dass ein Schaden plötzlich und spontan entstehen muss. Dies trifft beispielsweise bei einem Verkehrsunfall zu. Zerkratzt die Katze hingegen über einen langen Zeitraum hinweg das teure Holzparkett in einer Mietwohnung, sieht die Lage anders aus. Pocht der Vermieter auf den Ersatz des Holzbodens, dann wird eine private Haftpflichtversicherung die Regulierung in den allermeisten Fällen ablehnen. Ein solcher Schaden entsteht schließlich nicht spontan, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung hingegen deckt auch solche Schäden ab.

Unterschiedliche Situationen in verschiedenen Bundesländern

Erschwerend bei der rechtlichen Lage kommt hinzu, dass die Tierhalterhaftpflicht von den Verwaltungen der Bundesländer festgelegt wird. Somit gibt es keine einheitliche und bundesweite Regelung. Mitunter ändern sich die Gesetze auch, wie beispielsweise ab 2016 in Schleswig-Holstein. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte in dem nördlichsten Bundesland Deutschlands eine Rasseliste für Kampfhunde. Diese legt ebenfalls fest, für welche Hunderassen eine Tierhalterhaftpflicht zwingend vorgeschrieben ist. Mit der Abschaffung dieser Liste entfiel auch die grundsätzliche Pflicht, für alle diese Hunde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ersetzt wurde die Regelung in Schleswig-Holstein durch eine individuelle Liste von auffälligen oder gewalttätigen Hunden. Halter solcher Hunde müssen einerseits einen Hundeführerschein nachweisen. Andererseits ist eine Hundehaftpflichtversicherung bei diesen Hunden ebenfalls Pflicht.

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt kennt nach wie vor eine solche Rassenliste. Halter eines Pitbull-Terriers, Staffordshire-Bullterriers, American Staffordshire Terriers oder eines Bullterriers benötigen dort immer eine Hundehaftpflichtversicherung. In Rheinland-Pfalz gibt es eine ähnliche Regelung. Hier umfasst die Liste der versicherungspflichtigen Hunde American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen. Auch Bremen schreibt für gefährliche Hunde eine Haftpflichtversicherung vor. Dort definiert das Gesetz gefährliche Hunde als Tiere, die bereits gebissen oder Menschen oder Tiere in erheblichem Maße verletzt haben. Auch Kampfhunde gehören grundsätzlich zu den gefährlichen Hunden. Das Gesetz im Bundesland Sachsen schreibt für alle Kampfhunde eine Haftpflicht verpflichtend vor.

Eine ganz eigene Regelung hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eingeführt. Hier entscheiden die Größe und das Gewicht des Hundes über die Versicherungspflicht. Wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 Kilogramm überschreitet, ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Kleinere Hunde sind von der Pflicht ausgenommen. Entscheidend sind übrigens nicht die Größe und das Gewicht des individuellen Hundes, sondern die allgemeinen Merkmale der Rasse. So gilt die Versicherungspflicht auch für Welpen von großen Rassen wie dem Schäferhund, selbst wenn das Tier die Grenzwerte noch nicht überschritten hat.

Die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz haben wiederum einheitliche Regelungen, die aber von den anderen Ländern abweichen. Hier besteht eine Versicherungspflicht nur dann, wenn bei dem Hund eine Auffälligkeit festgestellt und bescheinigt wurde. Alle anderen Hunde sind von einer Pflicht zur Hundeversicherung befreit. In Hessen und dem Saarland sind Halter von gefährlichen Hunderassen verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Nur ein einziges Bundesland schreibt für keine Hunderasse einen Versicherungsschutz vor. Dies ist Mecklenburg-Vorpommern, wo die Versicherung eine komplett freiwillige Entscheidung ist. Das komplette Gegenteil sind Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. Hier ist ein Versicherungsschutz für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Es ist also abhängig vom eigenen Wohnort, ob beispielsweise ein Harzer Fuchs Welpe eine Hundehaftpflichtversicherung benötigt oder ob ein Versicherungsschutz freiwillig ist. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor der Anschaffung eines Haustiers und eines Hundes im Speziellen über die regionalen Regulierungen zu informieren.

Die wichtigsten Regeln zur Versicherungspflicht von Hunden in den einzelnen Bundesländern übersichtlich zusammen gefasst (Stand November 2020):

  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen: Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben
  • Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz: Versicherungspflicht für auffällige Hunde
  • Sachsen-Anhalt: Versicherungspflicht für Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier
  • Rheinland-Pfalz: Versicherungspflicht für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen
  • Hessen und Saarland: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
  • Sachsen: Versicherungspflicht für Kampfhunde
  • Bremen: Kampfhunde sowie Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen oder verletzt haben, benötigen eine Versicherung
  • Nordrhein-Westfalen: Versicherungspflicht für Hunderassen über 20 kg Gewicht oder 40 cm Widerristhöhe
  • Mecklenburg-Vorpommern: keinerlei Versicherungspflicht

Was droht, wenn die Versicherungspflicht ignoriert wird?

Fällt der eigene Hund unter die gesetzliche Regelung der Versicherungspflicht, dann drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Bußgelder. Dies wird als Verstoß gegen das Landeshundegesetz gewertet. Die Bundesländer legen in ihrer Gesetzgebung individuelle Strafen für diese Vergehen fest. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise erfüllt dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro für den Tierhalter vor. Somit geht der Gesetzgeber vergleichsweise hart gegen Nachlässigkeiten der Hundehalter vor. Vor allem, da eine Hundehaftpflicht bereits für wenige Euro pro Monat erhältlich ist.

Welche Leistungen erbringt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Hund verursacht einen Verkehrsunfall
Hund verursacht einen Verkehrsunfall | Foto: Corepics / depositphotos.com

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung erfüllt ähnliche Funktionen wie eine private Haftpflichtversicherung. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Die grundsätzliche Aufgabe der Versicherung ist es, Schäden zu regulieren, die ein Tier verursacht hat. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt also Schadensersatzansprüche Dritter ab. Die Versicherung übernimmt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Somit sind Halter nicht nur abgesichert, was die direkten Kosten bei einem Schadensfall betrifft, sondern auch bei ärztlichen Behandlungskosten nach einem Biss.

Es gibt hingegen einige Situationen, bei denen eine Abdeckung durch die Versicherung ausgeschlossen ist. In erster Linie sind dies Verletzungen und Schäden an Eigentum von Familienmitgliedern. Dies liegt daran, dass Familienmitglieder in der Tierhalterhaftpflichtversicherung den gleichen rechtlichen Status wie der Halter haben.

Abgedeckt sind hingegen Schäden, die ein Haustier im Ausland anrichtet. Gerade bei Hunden kommt dies häufiger vor, da die Vierbeiner ihre Besitzer im Urlaub und auf anderen Reisen begleiten. Falls eine dritte Person den Hund beaufsichtigt, während dieser einen Schaden verursacht, greift die Versicherung nicht in jedem Fall. Es ist darauf zu achten, dass auch solche Fremdhalter mitversichert sind. Dies erhöht den Versicherungsbeitrag in der Regel ein wenig, ist aber sinnvoll, vor allem dann, wenn häufig jemand anders als der eingetragene Halter das Tier führt.

Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine solche Versicherung hängen von zahlreichen Faktoren ab. Hinzu kommt, dass der Halter verschiedene Wahlmöglichkeiten bei dem Abschluss der Versicherung hat. Schwankungen der Kosten zwischen einigen Euro bis hin zu 20 Euro pro Monat oder mehr sind keine Seltenheit.

Dies macht es umso schwerer, eine günstige Versicherung, die gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, zu finden.

Die folgenden Faktoren beeinflussen besonders die Höhe der Versicherungsbeiträge:

  • Art und Rasse des Haustiers
  • die gewünschte Deckungssumme
  • Zusatzleistungen der Versicherung
  • die Selbstbeteiligung
  • Anzahl der Tiere, die versichert werden
  • bei Hunden: das Bundesland, in dem das Tier versichert wird

Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist der Verivox Tierhalterhaftpflichtvergleich ideal. Auf diesem Vergleichsportal sind eine Vielzahl an Versicherungen, die eine solche spezielle Tierhalterhaftpflicht anbieten, aufgelistet. Bei der Suche werden Faktoren wie der Wohnort berücksichtigt.

Über den Vergleich auf Verivox ist beispielsweise auch die Selbstbeteiligung sofort sichtbar und kann eingestellt werden. So können Tarife mit einer hohen Selbstbeteiligung ignoriert werden. Bei der Selbstbeteiligung in der Tierhalterhaftpflicht ist es ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Tarifmodelle mit einer hohen Selbstbeteiligung sind monatlich günstiger. Jedoch ist es bei kleinen Schäden schnell so, dass die Versicherung sich nicht am Schadenersatz beteiligt, da die Gesamtsumme innerhalb der Selbstbeteiligung liegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Hund das Blumenbeet des Nachbarn umpflügt. Solche kleineren Schäden kommen deutlich häufiger vor, als teure Vorfälle. Die Selbstbeteiligung, die von Versicherungen angeboten wird, liegt in einem Bereich zwischen 100 und 500 Euro. Selbstverständlich gibt es auch Verträge mit einer Selbstbeteiligung von 0 Euro, dann ersetzt die Versicherung immer die volle Schadenshöhe.

Einige Versicherungen verweigern die Aufnahme von “Kampfhunden” (Listenhunden) oder Hunden, die bereits auffällig geworden sind. Im Verivox-Tarifvergleich ist es möglich, die Rasse des Hundes sowie etwaige Vorfälle anzugeben. Dann sortiert der Preisvergleich automatisch Versicherer aus, die eine Aufnahme verweigern. Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass Hunde dieser Art teurer zu versichern sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Deckungssumme. Diese beziffert die maximale Schadenssumme, die von der Versicherung bei einem eigenständigen Vorfall ersetzt wird. Auf diesen Punkt sollte der Hundehalter besonderen Wert legen. Sehr günstige Versicherungen sehen auf den ersten Blick toll aus. Jedoch ist die Schadenssumme meist sehr niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass die Bundesländer auch hier gesetzliche Vorgaben machen. Mitunter liegt die vorgeschriebene Deckungssumme bei 500.000 Euro oder einer Million Euro, wenn eine Versicherung gesetzlich erforderlich ist. Nach oben hin gibt es bei den Schadenssummen kaum eine Grenze. Einige Versicherungen bieten Policen mit einem Schutz von 30 oder gar 50 Millionen Euro an. Mit einer solchen Schadenssumme ist realistisch betrachtet nicht zu rechnen. Eine zu niedrige Schadensdeckung sollte aber ebenfalls nicht gewählt werden. Im schlimmsten Fall ist eine Deckung von 500.000 Euro nicht ausreichend, beispielsweise wenn der Hund einen schweren Verkehrsunfall mit hohem Sach- und Personenschaden verursacht.

Ein ungewollter Deckakt kann teuer werden ohne Versicherung
Ein ungewollter Deckakt kann teuer werden ohne Versicherung | Foto: gandolfos / depositphotos.com

Jeder Halter sollte außerdem einen genauen Blick auf die versicherten Leistungen werfen. Die Versicherer weisen mitunter extreme Unterschiede in den Versicherungsleistungen auf. Ein häufiger Fall ist ein ungewollter Deckakt. Wenn ein Rüde die Hündin des Nachbarn schwängert, dann ist der Besitzer des Rüden für die Folgekosten verantwortlich. Dies beinhaltet eine Abtreibung, die Tierarztkosten und sogar die Kosten der Welpenaufzucht. Nicht jede Versicherung übernimmt diese Kosten. Ein großer Unterschied zeigt sich bei der Versicherungsdeckung von Auslandaufenthalten. Zwar ersetzen alle Versicherungen Schäden, die im Ausland auftreten, entsprechend ihres Leistungskatalogs, jedoch unterscheiden sich die Anbieter bei der Dauer des Auslandsaufenthalts. Einige Versicherungen decken einen fünfjährigen, pausenlosen Auslandsaufenthalt ab. Andere begrenzen diese Zeit auf ein Jahr oder haben unterschiedliche Regelungen für Aufenthalte im EU-Ausland und den restlichen Ländern der Welt.

Gewässerschäden gehören zu den Leistungen, die Versicherungen optional übernehmen. Dies beinhaltet alle Arten von Schäden, die ein Haustier an öffentlichen und privaten Gewässern verursacht. Dazu decken viele Versicherungen gewerbliche und spezielle Tätigkeiten mit dem Hund nicht ab. Hierzu gehören beispielsweise der Besuch einer Hundeschule oder die Teilnahme an einem Hundeschlittenrennen. In Hundeschulen wird häufig trainiert, wie ein Hund auf Eindringlinge reagiert. Hierbei kann es schnell zu unbeabsichtigten Verletzungen kommen. Viele Versicherungen schließen hier eine Haftung aus. Nur wenn die Versicherung explizit Schäden, die in diesem Rahmen entstehen, mit einschließt, erfolgt eine Haftungsübernahme.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den jeder Haustierbesitzer beachten sollte, ist eine integrierte Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die Kosten, um festzustellen, wer für die entstandenen Schäden verantwortlich ist. Nicht immer ist die Rechtslage eindeutig. Übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung diese Kosten nicht, muss der Halter die Aufwendungen aus eigener Tasche bezahlen. Der Tarifvergleich von Verivox vergleicht diese und weitere Punkte und informiert übersichtlich darüber, welche Leistungen die Versicherung beinhaltet.

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